Die Universität Graz würdigt einen der renommiertesten Vertreter des österreichischen Verfassungsrechts: Gerhart Holzinger, von 2008 bis 2017 Präsident des Verfassungsgerichtshofs, wurde für seine herausragenden beruflichen Leistungen und seine Verdienste um die Universität Graz heute, am 4. September 2020, das Ehrendoktorat der Rechtswissenschaften verliehen.
„Gerhart Holzinger hat an der Universität Graz zum einen sein profundes Wissen und seinen Erfahrungsschatz aus der Praxis über viele Jahre an die Studierenden weitergegeben. Zum anderen begleitete er als Mitglied und Vorsitzender des Universitätsrates die Weiterentwicklung unserer Institution mit großem persönlichen Engagement“, unterstreicht Rektor Martin Polaschek das vielfältige Wirken und die Verbundenheit des ausgezeichneten Juristen mit der Universität Graz. „Gerhart Holzinger ist wie wenige andere als unbestechlicher Vertreter rechtsstaatlicher Werte und unbeirrter Verteidiger des demokratischen Fundaments der Republik in Erscheinung getreten. Seine langjährige Tätigkeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (REWI) stellt eine entscheidende Bereicherung für die Fakultät und ihre Angehörigen dar“, führt REWI-Dekan Christoph Bezemek weiter aus.
Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger erhielt nach seiner Habilitation 1997 an der Universität Graz 1998 die Lehrbefugnis für Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht. 2002 wurde ihm der Berufstitel Universitätsprofessor verliehen. Neben seiner langjährigen Lehrtätigkeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät war der Autor von knapp 200 wissenschaftlichen Publikationen von 2013 bis 2018 auch Mitglied des Universitätsrates, von 2016 bis 2018 dessen Vorsitzender.