Am 11. März dieses Jahres musste die Universität Graz ihre Tore schließen. Aufgrund der Entspannung in der Corona-Pandemie arbeitet man gemäß den Vorgaben der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung jetzt intensiv an einer Rückkehr auf den Campus. Während der Lehr- und Prüfungsbetrieb weiterhin auf virtuellem Wege stattfindet, wird ab 8. Juni für alle Bediensteten wieder eine Anwesenheit im vollen Umfang des Beschäftigungsausmaßes möglich sein. „Vorerst aber auf freiwilliger Basis“, konkretisiert Rektor Martin Polaschek. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, vor allem des Mindestabstands in den Büros, gelegt. Auch werden besondere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Räumlichkeiten vorgenommen. Ab 1. Juli soll dann der verpflichtende Normalbetrieb starten. „Unter Rücksichtnahme auf Risikogruppen und Personen mit besonderen Betreuungspflichten, die ihren Dienst weiterhin im Homeoffice erledigen können“, so Polaschek. Interne Meetings und sonstige Besprechungen sollen sofern möglich online in Form von Videokonferenzen stattfinden.
Nachdem in der letzten Mai-Woche bereits mit ersten Präsenzprüfungen in vier großen Hörsälen unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gestartet wurde, wird man demnächst auch den Parteienverkehr für Studierende wieder aufnehmen. „Wir fassen hier den 13. Juli ins Auge, denn da beginnt die Einschreibung für das Wintersemester“, führt der Rektor aus. In den diesbezüglichen Räumlichkeiten, wie etwa in der Studienabteilung oder in den Dekanaten, werden besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen. So wurden für diese Bereiche beispielsweise Plexiglaswände angeschafft.
Auch die Fach- und Institutsbibliotheken sollen so bald wie möglich wieder ihren Entlehnbetrieb aufnehmen. Geschlossen bleiben aber bis auf Weiteres die Lesesäle und andere Lernräume.