Mit einem Klick wird Kleidung gekauft oder der Energieversorger gewechselt. Mit einer Unterschrift ein Kredit oder eine Versicherung abgeschlossen. Und damit die KonsumentInnen auch die „richtige“ Entscheidung treffen, soll der gesetzliche Verbraucherschutz unterstützend wirken. Doch welche Faktoren beeinflussen solche Entscheidungen tatsächlich? Sachliche juristische Informationen? Emotionen? Steuerung von Aufmerksamkeit? Ein Forschungsteam der Universität Graz, das sich aus Rechts- und WirtschaftswissenschafterInnen sowie PsychologInnen zusammensetzt, liefert erste Antworten darauf.
„Die Gesetzgeber gehen davon aus“, erklärt Projektleiterin Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger, LL.M. (Harvard), „dass die VerbraucherInnen die Bestimmungen rational und umsichtig verarbeiten und sich davon bei der Entscheidung für oder gegen Verträge oder Produkte leiten lassen.“ Doch stimmt diese Annahme? Oder erzielen die zum Schutz verankerten Gesetze gar das Gegenteil? Das war für die Leiterin des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht der Ausgangspunkt, die Forschungen in Zusammenarbeit mit PsychologInnen rund um Ao.Univ.-Prof. Dr. Ursula Athenstaedt und ÖkonomInnen um Univ.-Prof. Dr. Richard Sturn zu starten.
Pilotstudie
Im Zuge des Projekts „Contract Decisions of Consumers Between Law and Psychology” (CLP) wurden in einer Pilotstudie die Entscheidungsstrategien für den Abschluss eines Mobilfunkvertrags untersucht. Besonderes Augenmerk, schildert Lurger, galt der hohen Informationslast, der KundInnen in diesem Zusammenhang ausgesetzt sind. Das interdisziplinäre Team ging unter anderem der Frage nach: Wäre ein Minimum gesetzlicher Vorschriften für die Entscheidung hilfreicher? Keineswegs – zeigen erste Auswertungen der Tests mit ProbandInnen. „Die Verarbeitung einer mittleren Menge gesetzlicher Information brachte die besten Ergebnisse“, bestätigt Lurger.
Auch der Einsatz von Alternativen wird im Rahmen von Studien derzeit getestet. „Eine Idee ist es“, erklärt Brigitta Lurger, „VerbraucherInnen, die sich schwer tun, wichtige von weniger relevanten oder gar störenden Hinweisen zu unterscheiden, bei der Konzentration und Reduktion ihrer Informationssuche zu unterstützen.“ Dabei könnten standardisierte vereinfachte Auskünfte, wie zum Beispiel Produktinformationsblätter, Anleitungen oder der Einsatz sogenannter Faustregeln – die komplexe Dinge vereinfacht zusammenfassen – helfen.
Neue Forschungsfrage: Widerrufsrechte
Die weiteren Auswertungen und Forschungen, die noch ein Jahr in Anspruch nehmen werden, laufen auf Hochtouren. Auch ergänzende Teilprojekte konnten an Land gezogen werden: So begann dieser Tage ein – mit Fördermittel der Österreichischen Nationalbank unterstütztes – Forschungsvorhaben, das Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen ins Visier nimmt. „Wir werden uns anschauen, ob die KonsumentInnen diese EU-Rechte sinnvoll nutzen.“ Lurger verweist auf das wissenschaftliche Neuland: „Es gibt dazu kaum empirische Studien, und auch international sind diese Rechte sehr umstritten, in den USA werden sie nicht zwingend vom Staat eingeräumt, sondern von den Unternehmen freiwillig angeboten.“
Das Projekt CLP wird im Rahmen der Uni-Graz-Initiative „Unkonventionelle Forschung“ für außergewöhnliche wissenschaftliche Themen mit rund 450.000 Euro sowie durch das Wissenschaftsressort des Landes Steiermark in der Ausschreibung „Die Zunahme von Nicht-Wissen" in der Höhe von etwa 100.000 Euro gefördert.
Donnerstag, 12.04.2018