Selbstfahrende Autos, Kühlschränke, die Nahrungsmittel bestellen, oder Computer, die juristische Sachverhalte auswerten – künstliche Intelligenz ist in Alltag und Arbeitswelt auf dem Vormarsch. Bei allen Annehmlichkeiten, die diese Entwicklungen mit sich bringen, werfen sie aber auch Fragen auf: Welche Formen künstlicher Intelligenz sollen erlaubt sein? Wer haftet für Schäden, wenn Fehler unterlaufen? Wie soll das Recht auf die neue Technik reagieren? Der Tag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz am 23. November 2018 befasst sich mit den Herausforderungen, die innovative Technologien an das Recht stellen.
Am Vormittag betrachtet Gerfried Stocker, Künstlerischer Geschäftsführer der Ars Electronica Linz, in seinem Vortrag künstliche Intelligenz mit ihren kulturellen und sozialen Auswirkungen. Anschließend stellt Horst Bischof vom Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen der TU Graz neueste Anwendungen im Bereich autonomes Fahren und Fliegen vor.
Das Programm am Nachmittag hat Anforderungen der Welt von morgen an Gesetzgeber und Rechtswissenschaft im Fokus: in einem Vortrag von Viktor Mayer-Schönberger, Professor am Oxford Internet Institute der University of Oxford, ebenso wie in der folgenden Podiumsdiskussion mit JuristInnen der Universität Graz.
Recht-Technik-Zukunft
11. Fakultätstag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz
Freitag, 23. November 2018, ab 10 Uhr
Aula der Universität Graz, Universitätsplatz 3/1. Stock, 8010 Graz
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