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Montag, 15.06.2020

Neu geregelt

Für einige der zugangsgeregelten Studien der Universität Graz wird es heuer keine Aufnahmeprüfung geben. Foto: Uni Graz/Kanizaj

Für einige der zugangsgeregelten Studien der Universität Graz wird es heuer keine Aufnahmeprüfung geben. Foto: Uni Graz/Kanizaj

Uni Graz passt Aufnahmeverfahren für Studien an

Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung musste die Universität Graz Covid-19-bedingte Adaptionen bei den Aufnahmeverfahren für die zugangsgeregelten Studien vornehmen.

Schon seit 1. März 2020 kann man sich über das Bewerbungstool auf der Website der Universität Graz für die zugangsgeregelten Studien (Bachelorstudien Betriebswirtschaft, Economics, Umweltsystemwissenschaften, Transkulturelle Kommunikation, Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Biologie, Molekularbiologie und Pharmazie sowie das Diplomstudium Rechtswissenschaft) registrieren. Diese Registrierung ist noch bis einschließlich 15. Juli 2020 möglich. Für alle diese Studien ist die erste Stufe des Aufnahmeverfahrens ein so genanntes Online-Self-Assessment, das die Studieninteressierten direkt im Bewerbungstool online durchführen können.

Sollten die Kapazitäten in den Studien überschritten werden, würde aufgrund der Ausnahmebestimmungen nur in wenigen Studien eine zweite Stufe, die eigentliche Aufnahmeprüfung, stattfinden. Diese würde für Biologie und Pharmazie in Form einer Online-Prüfung, für Rechtswissenschaft in Form einer schriftlichen Textbearbeitung stattfinden. Für das Kooperationsstudium Molekularbiologie mit der TU Graz wird die Aufnahmeprüfung wie geplant (am 1. September 2020) in Präsenz stattfinden, ebenso für Psychologie (österreichweiter Termin am 25. August 2020) und das Masterstudium Pharmazie (am 26. August 2020).

Für alle anderen zugangsgeregelten Studien (Betriebswirtschaft, Economics, Umweltsystemwissenschaften, Transkulturelle Kommunikation, Erziehungs- und Bildungswissenschaften) kann die Aufnahmeprüfung entfallen bzw. findet die Vergabe der Studienplätze auf Basis der Ergebnisse des Online-Self-Assessments statt. Auch für das Masterstudium Psychologie wird dieser Test entfallen.

Für alle zugangsgeregelten Studien mit offenen Studienplatzkapazitäten zu Ende der offiziellen Registrierungsfrist (15. Juli 2020) wird es die Möglichkeit einer Nachmeldung und/oder Nachregistrierung geben, die längstens bis zum 15. September 2020 geöffnet sein wird bzw. bei Erreichen der Kapazität automatisch schließt.

Erstellt von Joachim Hirtenfellner

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