SchülerInnen und deren Familien leben seit Jahren in Österreich, werden aber nach Georgien und Armenien abgeschoben. Der Bundespräsident „kann es nicht glauben“ und fragt, ob die Rechte der Kinder gewährleistet wurden? „Das Kindeswohl müsste in bestimmten Fällen vor dem Interesse des Staates stehen“, meint Lisa Heschl, Wissenschafterin am Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie der Universität Graz. Und sie tritt für eine Reform des humanitären Bleiberechts in Österreich ein.
Das österreichische Fremden- und Asylrecht gehört sicher nicht zu den einfachsten juristischen Materien. Unabhängig vom derzeit heftig diskutierten Fall stellt sich die Frage, wann humanitäres Bleiberecht gewährt werden kann. „Grundsätzlich ist die Entscheidung eine Abwägung zwischen dem Interesse des Staates an der Einhaltung seiner Gesetze und den individuellen Lebensumständen einer Person“, erklärt Lisa Heschl. „Der Status der Integration, die Verankerung in der Gesellschaft, kann trotz bestehender Kriterien immer nur individuell beurteilt werden. Dieses sollte auf Landes- oder Kommunalebene passieren, zudem sollten die Erfahrungen betreuender Personen oder Vereine in den Entscheidungen berücksichtigt werden. Denn wer kann Härtefälle besser bewerten?“
Weiters müssten die Kinderrechte, die auch in der österreichischen Verfassung verankert sind, stärker berücksichtigt werden, so die Expertin für Menschenrechte. „Besonders in Fällen, in denen Kinder ihr Herkunftsland kaum oder gar nicht kennen.“ Auch wenn es immer einer Einzelfallbeurteilung bedarf, müsse das Kindeswohl der Angst vor Präzedenzfällen vorgehen.